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Sie haben Fragen zur Anpassung der Preise, zur Dezember-Soforthilfe oder den Energiepreisbremsen? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Bereits im letzten Jahr kam es durch eine gesteigerte Nachfrage nach Energie zu höheren Beschaffungskosten für Strom und Erdgas auf dem Weltmarkt und damit auch auf dem deutschen Beschaffungsmarkt. Durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Rückgang der Gaslieferungen durch Russland hat sich diese Situation noch verstärkt. Im Strom haben wir in diesem Jahr zeitweise eine Steigerung der Einkaufspreise um fast das Zehnfache erlebt, die Preise sind anhaltend hoch. Die Versorgung ist weiterhin gesichert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen.

Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, für die Sie hier Informationen finden.

Preise

Der Arbeitspreis steigt zum 01.01.2023. Dazu sind alle Kunden angeschrieben, die von der Preisanpassung betroffen sind.

Kunden mit einer aktiven Festpreisgarantie sind von der Preisanpassung zum 01.01.2023 nicht betroffen.

 

Auf Ihren neuen Preis ab dem 01.01.2023 ist eine Preisgarantie von 12 Monaten gewährleistet – also bis zum 31.12.2023.

Aufgrund der aktuell sehr schwierigen Marktsituation kann eine Festpreisgarantie über 24 Monate nicht angeboten werden. Sobald sich die Marktsituation entspannt und wir wieder in der Lage sind Festpreise mit längeren Preisgarantien anzubieten, werden wir diese auf unserer Internetseite oder in unserem Kundenportal kommunizieren.

Eine Aussage zur Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strom- & Erdgaspreis beeinflussen.

Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich auch in der jetzigen schwierigen Marktsituation bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Ja, das ist möglich. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch zum 01.01.2023 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittsverbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag 31.12.2022 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb von einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren Kundenportal.

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Etwa ein Viertel des Strompreises machen die Steuern, die Abgaben und die staatlich festgelegte Umlagen aus.
  • Rund ein Achtel des Strompreises sind Netzentgelte, sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.
  • Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann – auch nur teilweise - durch uns beeinflusst werden.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets eine „Strom- und Gaspreisbremse“ ab voraussichtlich Frühjahr 2023, sowie eine einmalige, am Energieverbrauch bzw. Abschlag bemessene, Soforthilfe angekündigt. Ab wann profitiere ich als Kunde davon und wird die Preisanpassung überhaupt kommen?

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den beschriebenen Maßnahmen um Vorschläge der Expertenkommission handelt. Die Umsetzung der Maßnahmen muss noch durch den Gesetzgeber in ein geltendes Recht umgewandelt werden. Sobald der rechtliche Rahmen geschaffen ist, werden wir die Reglungen selbstverständlich umgehend für Sie umsetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine weiteren Auskünfte erteilen! Für Sie besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

Abschlag

Wir passen Ihren Abschlag für Strom und Erdgas im Rahmen der Preisänderung für Sie an. In der Regel erhalten Sie die Abschlagsanpassung gesondert zu unserem Preisinformationsschreiben. Für den Fall, dass Sie im November, Januar oder im März Ihre Jahresrechnung erhalten, informieren wir Sie mit der kommenden Jahresrechnung über den neuen Abschlagsbetrag. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf Ihren Abschlag auch weiter erhöhen. Das geht ganz einfach über unser Kundenportal.

Wenn Sie normalerweise im November, Januar oder März eine Rechnung erhalten, bekommen Sie den neuen Abschlag mit der nächsten Rechnung mitgeteilt. Bitte haben Sie daher etwas Geduld. Wenn Sie darüber hinaus einen Änderungsbedarf haben, können Sie eigenständig jederzeit Ihren Abschlag im Kundenportal anpassen.

Der neue Abschlag wird prozentual an die neuen Preise angepasst. Wir raten daher von einer Senkung ab. Sie können Ihren Verbrauch aber durch gezielte Maßnahmen reduzieren und damit Energiekosten einsparen. Wir haben hier für Sie einige Energiespartipps zusammen gefasst.

Wir sind uns unserer Rolle als lokaler Versorger sehr bewusst und wir setzen uns – auch in dieser Zeit - dafür ein, dass die Energieversorgung gesichert ist.

Wir sind im ständigen Austausch mit der Politik, aber auch mit diversen Hilfestellen, wie Jobcentern sowie Sozial- und Schuldnerberatung, um die bestmöglichen Lösungen für unsere Kunden zu finden. Daher empfehlen wir Ihnen sich an das örtliche Jobcenter, Sozialamt oder ggfls. an das Integrationsamt zu wenden und alle Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Möchten Sie Ihren persönlichen Verbrauch ermitteln? Unsere Kolleginnen und Kollegen im Kundenzentrum helfen Ihnen dabei! Über einen telefonischen Kontakt oder einem persönlichen Besuch in unserem Kundenzentrum, können Sie Ihren aktuellen Jahresverbrauch in Erfahrung bringen. Wenn Sie „Stromfresser“ in Ihrem Haushalt ermitteln möchten, leihen wir Ihnen kostenlos ein Strommessgerät aus. Reservieren Sie telefonisch vorab ein Strommessgerät und ermitteln den Verbrauch Ihrer Geräte.

Gas-/Strompreisbremse & Soforthilfe

Privatkunden und kleinere und mittlere Gewerbekunden mit einem sogenannten Standardlastprofil erhalten die Soforthilfe Dezember automatisch. Einige anspruchsberechtige Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) müssen uns diesen Anspruch mitteilen, um zu profitieren. Zugelassene Krankenhäuser sind nicht anspruchsberechtigt. Sie sollen separat entlastet werden. Kundinnen und Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen, sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt.

Im Dezember buchen wir Ihren Abschlag für Gas nicht ab. Stattdessen ermitteln wir auf der Basis Ihres Verbrauchs eine Gutschrift, die wir mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnen. Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Wenn Sie noch selbst überweisen, z. B. mit einem Dauerauftrag, dann können Sie die Zahlung für Gas im Dezember einmalig aussetzen. Falls Sie doch zahlen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Den bereits zu viel gezahlten Abschlag können wir Ihnen aber leider nicht zurücküberweisen.

Wenn Sie per SEPA-Lastschrift Ihre Abschläge zahlen, müssen Sie nichts tun. Es läuft alles automatisch.

Wenn Sie noch selbst überweisen, z. B. mit einem Dauerauftrag, dann können Sie die Zahlung für Gas im Dezember einmalig aussetzen. Falls Sie doch zahlen, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Den bereits zu viel gezahlten Abschlag können wir Ihnen aber leider nicht zurücküberweisen.

Falls Sie den Abschlag bereits gezahlt haben, entsteht Ihnen kein Nachteil. Der Betrag wird dann ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Den bereits zu viel gezahlten Abschlag können wir Ihnen aber leider nicht zurücküberweisen.

Die Berechnung der Soforthilfe wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Die Stadtwerke Pulheim haben darauf keinen Einfluss. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht immer Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember normalerweise zahlen würden. Sie wird aus einem 1/12 des für September 2022 geschätzten Jahresverbrauchs, den im Dezember gültigen Arbeitspreis sowie 1/12 des Grundpreises berechnet.

Die Bundesregierung hat die Soforthilfe Dezember beschlossen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Gaskosten zu entlasten. Sie soll den Zeitpunkt bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. Diese kommt voraussichtlich im März 2023.

Die finanziellen Mittel kommen von Bund und Ländern. Sie stellen die notwendigen finanziellen Mittel für die Soforthilfe bereit.

Das funktioniert so: Die Stadtwerke Pulheim melden im November die gesamte Summe an, die wir unseren Kunden im Dezember gutschreiben. Diese bekommen wir dann vom Bund erstattet. Im Dezember wird dann Ihr Anteil an dieser Summe Ihrem Kundenkonto einmalig als Entlastung gutgeschrieben. Gleichzeitig verzichten wir auf den Abschlag im Dezember.

Wenn Sie keinen direkten Vertrag für Gas mit uns haben, läuft die Entlastung über Ihren Vermieter. Dieser erhält von uns die Soforthilfe. Er gibt diese Soforthilfe dann über die kommende Betriebskostenabrechnung an Sie weiter. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.

Ja – Energiesparen ist weiterhin das Wichtigste, jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei. Gleichzeitig kann nur durch eine geringere Nachfrage, auch die Preise wieder auf ein normales Maß sinken.

Und beachten Sie bitte auch, dass die angekündigte Gaspreisbremse auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauches gedeckelt sein wird. Alles darüber, müssen Sie zum normalen Preis zahlen.

Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher, sowie kleine Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir berechnen den Stromabschlag auf dieser Grundlage und passen Ihre Abschläge automatisch an, spätestens zum 01.03.2022.

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das bedeutet: Für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin Energie zu sparen.

Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Wir berechnen den Gasabschlag auf dieser Grundlage und passen Ihre Abschläge automatisch an, spätestens zum 01.03.2022.

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt rückwirkend erst im März 2023.

Die Gaspreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Sie müssen nichts tun! Wir informieren Sie über Ihren angepassten Abschlag. In Ihrer kommenden Jahresrechnung finden Sie alle Details zu den Entlastungen.

Für diesen Fall dient nicht Ihre eigene Vorjahresrechnung als Grundlage, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung wird zugrunde gelegt.